Hanseatic Hackathon 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Informiere dich hier über die AGBs des Hanseatic Hackathon

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Hanseatic Hackathon

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Personen, die sich für den Hanseatic Hackathon bewerben, an diesem teilnehmen, auf zugehörige Plattformen zugreifen oder im Rahmen des Hanseatic Hackathon eine Funktion als Organisator*in, Mentor*in  oder Jurymitglied übernehmen.

§ 2 Einleitung
Der Hanseatic Hackathon ist ein innovatives Veranstaltungsformat, das darauf abzielt, vordefinierte Herausforderungen in interdisziplinären Teams zu lösen. Ziel ist es, mithilfe von Generativer Künstlicher Intelligenz (KI) innovative Lösungsansätze für reale Herausforderungen mit der und für die Wirtschaft zu schaffen und somit die Innovationskraft der Region nachhaltig zu stärken.

§ 3 Teamzusammensetzung und Sprecher*innenrolle
1. Die Teilnehmenden werden in Teams eingeteilt, die aus mindestens einer/m Case-Geber*in, einer/m Techie und einer/m Professional bestehen.

2. Die Einteilung der Teilnehmenden in die Teams erfolgt durch das Organisationsteam des Hanseatic Hackathon. Um möglichst gleichstarke Teams zu bilden, müssen Zuordnungswünsche der Teilnehmenden dabei nicht berücksichtigt werden.

3. Jedes Team bestimmt eine/n Sprecher*in, die/der als Ansprechperson für das Organisationsteam fungiert.

4. Änderungen in der Teamzusammensetzung sind dem Organisationsteam unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Auswahlprozess
Der Auswahlprozess der Cases wird durch ein unabhängiges Auswahlkomitee, bestehend aus mindestens 3 Personen durchgeführt, die die preisberechtigten Teams auswählen. Die Auswahl erfolgt nach dem Ranking entsprechend der Ausprägung folgender Kriterien:

  • Methodische Umsetzbarkeit
  • Gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Impact
  • Wissenschaftliche Relevanz
  • Innovationsgrad

Um sicherzustellen, dass jeder Case im Rahmen des Hanseatic Hackathon bearbeitet werden kann (Machbarkeit), behält sich das Auswahlkomitee vor, einzelne Cases vom Ranking auszuschließen, wenn eines oder mehrere der Auswahlkriterien nicht ausreichend erfüllt sind.

§ 5 Verhalten während des Hanseatic Hackathon
1. Die Teilnehmenden verpflichten sich zu einem respektvollen, fairen und diskriminierungsfreien Verhalten.

2. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende bei schwerwiegendem Fehlverhalten auszuschließen.

§ 6 Die Preisjury
1. Die Jury besteht aus Expert*innen unterschiedlicher Fachdisziplinen, die das Gewinner*innen-Team für den Jurypreis auswählen. Die Jury wird durch den Veranstalter benannt.

2. Die Bewertungskriterien werden zu Beginn des Hanseatic Hackathon bekannt gegeben.

3. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar.

§ 7 Rechte an den Ergebnissen
1. Alle Ergebnisse, die während des Hanseatic Hackathon entstehen, sind gemeinschaftliche Arbeit des jeweiligen Teams.

2. Kein/e einzelne/r Teilnehmer*in oder externer Dritte*r erhält exklusive Rechte an den Ergebnissen.

3. Die Ergebnisse können von den Teammitgliedern gemeinschaftlich weiterentwickelt und genutzt werden. (Hinweis: Im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten – siehe Arbeitnehmererfindergesetz). Eine kommerzielle Nutzung durch Einzelpersonen oder Dritte ohne Zustimmung aller Teammitglieder ist nicht gestattet.

4. Sollte ein Team die Weiterentwicklung eines Ergebnisses anstreben, wird empfohlen, eine einvernehmliche Regelung zur Nutzung und eventuellen Verwertung untereinander zu treffen, bei der die Stabstelle Forschung und Transfer der Technischen Hochschule Lübeck sowie das Referat Technologietransfer der Universität zu Lübeck gerne unterstützen.

§ 8 Veröffentlichung der Ergebnisse
1. Die während des Hackathons erarbeiteten Ergebnisse dürfen von den Organisator*innen und Partner*innen des Hanseatic Hackathons öffentlich kommuniziert und zu Werbezwecken genutzt werden.

2. Die Veröffentlichung kann in Form von Präsentationen, Berichten, Webseiten, Social-Media-Beiträgen oder anderen Kommunikationskanälen erfolgen.

3. Sensible oder vertrauliche Informationen, die im Rahmen des Hanseatic Hackathon geteilt wurden, werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Parteien veröffentlicht.

§ 9 Inhaltliche Verantwortung der Teilnehmenden
Die Teilnehmenden sind für die von ihnen bereitgestellten Inhalte verantwortlich und garantieren, dass sie keine Rechte Dritter verletzen.

§ 10 Schlussbestimmungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) treten mit der Anmeldung zum Hanseatic Hackathon in Kraft und gelten für die gesamte Dauer der Veranstaltung sowie darüber hinaus. Abweichende mündliche oder schriftliche Absprachen, die diesen AGB widersprechen, sind unwirksam.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

4.  Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Lübeck.

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Dr. rer. nat. Jana Thabea Kiehn
Projektmanagerin StartUp SH
Tel.: 01525 835 6465
Roman Spendler
Gründungsberater im GründerCube
Tel.: 01525 835 6462
Kirsti Stöckmann
Support
Tel.: 01525 835 6463

Veranstalter des Hanseatic Hackathon 2025

Der Hanse Innovation Campus Lübeck mit seiner Gründungsberatung, dem GründerCube, ist Veranstalter des Hanseatic Hackathon 2025.

Der Hanseatic Hackathon ist Teil des Verbundprojekts HI Lübeck auf dem Hanse Innovation Campus Lübeck. Er wird gefördert durch das BMBF-Programm "Innovative Hochschule". Mehr Infos: www.hic-luebeck.de/hi

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